Transparent, ohne starre Pauschalen.
Die veröffentlichten Preise dienen als Orientierung. Der konkrete Preis richtet sich nach Aktenumfang, Komplexität und Fragestellung.
Fachliche Ersteinschätzung ab 75 € nettoUmfang anzeigen
Typischer Fall: Sie möchten zunächst wissen, wie eine einzelne, klar abgegrenzte pflegefachliche Frage einzuschätzen ist.
Enthalten: kurze fachliche Einordnung bis etwa 30 Minuten auf Grundlage der vereinbarten Informationen.
Nicht gedacht für: vollständige Aktenprüfung oder ausgearbeitete schriftliche Stellungnahme.
Kompakte pflegefachliche Stellungnahme ab 300 € nettoUmfang anzeigen
Typischer Fall: überschaubare Unterlagen und eine klar umrissene Einzelfrage.
Enthalten: gezielte Prüfung der relevanten Unterlagen, fachliche Begründung und kompaktes schriftliches Ergebnis.
Beispiel: Prüfung eines einzelnen Bewertungsaspekts oder einer konkreten Abweichung in einem Pflegegutachten.
Ausführliche pflegefachliche Stellungnahme ab 450 € nettoUmfang anzeigen
Typischer Fall: eine oder wenige klar abgegrenzte Fragestellungen sollen vertieft fachlich beurteilt werden.
Enthalten: Prüfung mehrerer relevanter Unterlagen oder Bewertungsaspekte, strukturierte Argumentation und ausführlich begründetes schriftliches Ergebnis.
Abgrenzung: Die Fragestellung bleibt klar begrenzt; ein größerer Aktenbestand muss nicht vollständig aufgearbeitet und miteinander abgeglichen werden.
Umfangreiche Aktenanalyse mit Stellungnahme ab 600 € nettoUmfang anzeigen
Typischer Fall: größerer oder komplexerer Aktenbestand, mehrere Dokumente, Zeiträume oder miteinander verbundene Fragestellungen.
Enthalten: systematische Aktenauswertung, Abgleich der relevanten Unterlagen, Herausarbeitung fachlich bedeutsamer Widersprüche und darauf aufbauende ausführliche Stellungnahme.
Beispiel: gemeinsame Prüfung von MD-Gutachten, Pflegedokumentation, weiteren fachlichen Unterlagen und Verfahrensunterlagen.
Pflegefachliches Gutachten ab 750 € nettoUmfang anzeigen
Typischer Fall: es wird eine formal strukturierte gutachterliche Ausarbeitung benötigt, nicht nur eine Stellungnahme zu einzelnen Punkten.
Enthalten: Darstellung von Auftrag und Fragestellung, Auswertung der maßgeblichen Unterlagen, nachvollziehbare fachliche Beurteilung und abschließendes Ergebnis.
Hinweis: Bei unmittelbarer gerichtlicher Beauftragung können die gesetzlichen Vergütungsregelungen des JVEG maßgeblich sein.
Pflegefachliche Beratung ab 150 € nettoUmfang anzeigen
Typischer Fall: eine konkrete pflegefachliche Frage soll besprochen oder eingeordnet werden, ohne dass eine ausgearbeitete Stellungnahme benötigt wird.
Enthalten: fallbezogene fachliche Beratung; Umfang und gewünschte Form werden vor Auftragserteilung festgelegt.
Kostenfreie Auftragssichtung
Nach der ersten Sichtung erhalten Sie vor Beginn der Bearbeitung ein verbindliches Festpreisangebot. Zusätzlicher, bei Auftragserteilung nicht erkennbarer Aufwand wird nur nach vorheriger Abstimmung berechnet.